Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich insbesondere bei den typischen Verkehrsstaftaten. Häufig geht es um den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gemäß, § 316 StGB (auch genannt Trunkenheitsfahrt oder "Alkoholfahrt"), bei Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB, bei dem Vorwurf der Nötigung und der Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt - dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort und vieles mehr.
Der Vorwurf einer Verkehrsstraftat ist regelmäßig besonders heikel - bedeutet er doch zumeist den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Es lohnt sich also, um den Führerschein zu kämpfen!
Gerade bei Alkoholdelikten können wir oftmals erreichen, dass unsere Mandanten der Führerschein deutlich früher zurück erhalten, oder im Einzelfall die Entziehung ganz abwenden.
Lassen Sie sich von uns helfen: Geht es um die Verteidigung gegen den drohenden Führerscheinentzug oder um eine Verkehrsstraftat, sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner.
Was macht so'n Verteidiger eigentlich?
Zunächst einmal - Strafverteidigung ist keine Hexenwerk und auch keine Geheimwissenschaft, sondern ein Handwerk, das beherrscht sein will: solide Kenntnis vom Material (das ist der Tatsachenstoff der Akte, Vorgehen der Behörden und Gerichte, Beherrschung der Verfahrensregeln), sicherer Umgang mit dem Werkzeug (Anwendung der Verfahrensregeln - oft auch gegen den Widerstand der staatlichen Organe, sichere Beurteilung des Tatsachenstoffs, Berücksichtigung des Verhaltens der staatlichen Organe) und die handwerklich geschickte Umsetzung - die Strategie für das bestmögliche Ergebnis.
Die Täterschaft ist - je nach Delikt - an bestimmte rechtliche und tatsächliche Faktoren gebunden. Hier arbeiten die Ermittlungsbehörden oft unsauber, was uns Ansatzpunkte für die Verteidigung verschafft.
In den Akten ist das bisherige Ermittlungsergebnis niedergelegt. Auch wenn die Ermittlungsbehörden umfassend ermitteln sollen stellen wir häufig fest, dass lediglich das zusammengetragen wird, was den gesetzlichen Tatbestand ausfüllen soll: die Strafbarkeit.
Viele erfolgreiche Verteidigungsansätze finden wir in der Strafverteidigung nicht in der Akte, sondern in den Beweismittelordnern. Die Akteneinsicht und die Auswertung der Akte durch einen qualifizierten Verteidiger ist daher ein ganz grundlegendes Element für die erfolgreiche Verteidigung. Akteneinsicht in diese Verfahrensunterlagen sind dem Verteidiger des Beschuldigten zu gewähren.
Eine gute Verteidigung bietet Ihnen immer auch eine realistische Einschätzung der Chancen und schützt Sie vor einer falschen Verteidigungsstrategie:
Denn das Gericht hat immer ein Ermessen! Eine falsche Strategie (oder keine) kann deshalb dazu führen, dass man eine härtere Strafe erhält.
Steht der Führerschein auf dem Spiel, nutzen wir - gemeinsam mit Ihnen - alle Chancen, um Ihren Führerschein zu erhalten oder um zu erreichen, dass Sie ihn schnellstmöglich wiederbekommen.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind neben einem Bußgeld häufig mit einem Fahrverbot belegt. Bereits ab einem Bußgeld von 60 EUR folgen zusätzlich Punkte in Flensburg.
RA Rhode hat sich im Strafrecht noch weiter auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert.
Regelmäßig liegt hier ein technisches Messverfahren zu Grunde, etwa beim Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung, bei einem Abstandsverstoß (den erforderlichen Abstand nicht eingehalten) oder bei einem Rotlichtverstoß.Wir arbeiten deshalb bundesweit mit anerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten technischen Sachverständigen zusammen. Dadurch sind wir in der Lage, jede Messung im Rahmen des technisch derzeit Möglichen qualifiziert auf deren Ordnungsgemäßheit zu überprüfen.
Darüber hinaus haben wir uns auf die Verteidigung gegen Punkte und ein drohendes Fahrverbot spezialisiert.
Als Ihr Verteidiger erhält RA Rhode Akteneinsicht auch in die Beweisfotos. Darüber kann festgestellt werden, ob eine Identifizierung des tatsächlichen Fahrzeugführers überhaupt möglich ist, falls erforderlich sogar unter Einbeziehung eines anthropologischen Gutachtens.
In der Praxis sind die Akten der Behörden selten vollständig, d. h. es fehlen wichtige Beweismittel. Diese weiteren Beweismittel (Messdaten) werden oft nicht freiwillig herausgegeben, so dass - ggf. mit einem Antrag bei Gericht die Herausgabe erzwungen werden muss.
Mit diesen Beweismitteln kann dann mittels eines verkehrsmesstechnischen Sachverständigengutachtens qualifiziert festgestellt werden, ob die vorliegenden Beweismittel überhaupt geeignet sind, die Messung als ordnungsgemäß im Sinne eines standardisierten Messverfahrens zu bezeichnen.
Ohne derartige Vorbereitungen ist das Bestreiten der Richtigkeit der Messung völlig sinnlos.
Falls Ihr bisheriger Verteidiger also nur die Akte anfordert, wissen Sie spätestens jetzt, dass damit praktisch nichts zu Ihrer Verteidigung erreicht wurde.
Zu unserem Kundenkreis zählen viele Außendienstmitarbeiter - ein Fahrverbot ist beruflich nicht darstellbar. Punkte kosten die Fahrerlaubnis. Lesen Sie unten, was wir besser machen als andere, um ein drohendes Fahrverbot zu verhindern und um Punkte in Flensburg zu vermeiden.
Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich insbesondere bei den typischen Verkehrsstaftaten. Häufig geht es um den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr gemäß, § 316 StGB (auch genannt Trunkenheitsfahrt oder "Alkoholfahrt"), bei Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB, bei dem Vorwurf der Nötigung und der Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt - dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort und vieles mehr.
Der Vorwurf einer Verkehrsstraftat ist regelmäßig besonders heikel - bedeutet er doch zumeist den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis. Es lohnt sich also, um den Führerschein zu kämpfen!
Gerade bei Alkoholdelikten können wir oftmals erreichen, dass unsere Mandanten der Führerschein deutlich früher zurück erhalten, oder im Einzelfall die Entziehung ganz abwenden.
Lassen Sie sich von uns helfen: Geht es um die Verteidigung gegen den drohenden Führerscheinentzug oder um eine Verkehrsstraftat, sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind neben einem Bußgeld häufig mit einem Fahrverbot belegt. Bereits ab einem Bußgeld von 60 EUR folgen zusätzlich Punkte in Flensburg.
RA Rhode hat sich im Strafrecht noch weiter auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldsachen insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert.
Regelmäßig liegt hier ein technisches Messverfahren zu Grunde, etwa beim Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung, bei einem Abstandsverstoß (den erforderlichen Abstand nicht eingehalten) oder bei einem Rotlichtverstoß. Wir arbeiten deshalb bundesweit mit anerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten technischen Sachverständigen zusammen. Dadurch sind wir in der Lage, jede Messung im Rahmen des technisch derzeit Möglichen qualifiziert auf deren Ordnungsgemäßheit zu überprüfen.
Bewahren Sie bitte Ruhe!
Was geschehen ist, können Sie nicht ändern. Aber Sie können es schlimmer machen: Fehler durch unüberlegtes oder planloses Agieren sind später nur schwer heilbar.
Ihr wichtigstes Recht als Beschuldigter bzw. als Betroffener ist das Schweigerecht. Hiervon machen Sie bitte bis auf Weiteres sofort Gebrauch. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt sehr konsequent: wird umfassend geschwiegen, so darf dies keinesfalls zum Nachteil gewertet werden.
Melden Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir sprechen mit Ihnen darüber, wie Sie am besten vorgehen können. Unser Gespräch ist für Sie kostenlos. Sie können dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchen.
Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zur Behörde auf!
Das hat einen guten Grund:
Bei der Polizei haben Sie es in der Regel mit erfahrenen Vernehmungsbeamten zu tun. Sie erkennen daher oft nicht einmal, dass Sie sich gerade selbst belasten.
Egal ob Polizei oder Bußgeldstelle: Sie können selbst nicht steuern, was wie genau protokolliert wird. Fehler sind vorprogrammiert.
Melden Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir sprechen mit Ihnen darüber, wie Sie am besten vorgehen können. Unser Gespräch ist für Sie kostenlos. Sie können dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchen.
Bitte senden Sie keine Formulare zurück!
Wenn Sie eine Anhörung erhalten haben, werden Sie darin aufgefordert, in der Regel binnen 1 Woche zu reagieren und den Anhörungsbogen zurückzusenden.
Manche Formblätter sind so konstruiert, dass Sie sich selbst belasten, ohne es zu merken. Sie legen quasi ein schriftliches Geständnis ab. Derartige Fehler sind kaum zu revidieren.
Wenn wir Ihre Verteidigung übernommen haben, müssen Sie die Anhörung nicht mehr beantworten: Wir stellen uns schützend vor Sie! Indem wir als Ihre Verteidiger auf die Anhörung reagieren, werden Sie selbst geschützt.
Nutzen Sie gern unsere kostenfreie Ersteinschätzung:
Nehmen Sie sich einen qualifizierten Verteidiger!
Oft erfolgt die Einschaltung eines guten Anwalts zu spät, weil hohe Kosten befürchtet werden. Das ist unbegründet:
1. Unsere Erstberatung ist kostenlos.
Falls Sie anschließend eine Verteidigung wünschen, zahlt in vielen Fällen der Rechtsschutz. Falls nicht, bieten wir Ihnen eine faire Pauschalvergütung an. Sie erhalten von uns in jedem Fall vorab eine klare Kosteninformation.
2.Selbstverteidigung
Sämtliche uns bekannten Versuche der Selbstverteidigung gingen nach hinten los. Nicht einmal ein Jurist käme auf die Idee (wenn es gut werden soll), sich selbst zu verteidigen. Wir verteidigen regelmäßig auch Anwaltskollegen, Beamte im Polizeidienst und sogar Richter.
3. kostenlose Angebote
Im Internet wird viel verprochen - sogar eine kostenlose Verteidigung in Bußgeldsachen. Ließt man jedoch das Kleingedruckte, stellt man schnell fest, dass es doch kostet, die Leistungen dafür aber letztlich zu teuer sind.
Wir verteidigen langfristig und mit dem Ziel, den Führerschein zu erhalten.
Melden Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir sprechen mit Ihnen darüber, wie Sie am besten vorgehen können. Unser Gespräch ist für Sie kostenlos. Sie können dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen möchen.
Finden Sie die Fehler?
Wir schon. Garantiert.
Die Weichen für den Erfolg
werden zu Beginn gestellt
- nicht erst vor Gericht.
Unbedingt prüfen lassen! Die Führerscheinstellen machen immer wieder eklatante Fehler.
Können Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kämpfen?
Wir wissen, welche Strategien wirklich erfolgreich sind.